ADAC Compliance Service GmbH
ADAC Hinweisgeber-Portal für Missstände und Korruption.

Einhaltung von Gesetzen, die Vermeidung von Wirtschaftskriminalität sowie die Einhaltung von ADAC Richtlinien: Helfen Sie mit!

Der ADAC setzt sich mit Nachdruck für die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und weiterer Rechtsnormen ein. Bei der Prävention und Verfolgung von Verstößen sind wir insbesondere auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. In der Vergangenheit haben Hinweise von Club-Mitgliedern, Mitarbeitern oder Dritten zur Aufdeckung und Verfolgung von Verstößen geführt.

Gesetzesverstöße, wirtschaftskriminelle Handlungen (zum Beispiel Betrug, Diebstahl, Untreue, Korruption) und die Verletzung von ADAC Richtlinien können neben unmittelbaren materiellen Verlusten das Ansehen des ADAC schädigen und im Extremfall seine Existenz – und damit auch Arbeitsplätze – gefährden.

Wir haben uns daher entschlossen, die bisherigen Kommunikationswege, z.B. über Vorgesetzte, um ein standardisiertes Hinweisgeber-Portal zu ergänzen: das BKMS® System (Business Keeper Monitoring System). Hierbei handelt es sich um eine internetbasierte Anwendung, die es ermöglicht, potenzielle Gesetzesverstöße, wirtschaftskriminelle Handlungen und die Verletzung von ADAC Richtlinien rund um die Uhr zu melden. Meldungen können namentlich oder unter Wahrung Ihrer Anonymität erfolgen.

Über dieses System können insbesondere Mitarbeiter der ADAC-Versicherungen potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), darauf basierende Rechtsverordnungen oder andere rechtliche Vorschriften (z.B. die EU-Marktmissbrauchsverordnung) sowie etwaige strafbare Handlungen innerhalb des Unternehmens melden.

Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, haben keine negativen Folgen zu befürchten. „In gutem Glauben“ bedeutet, dass der Hinweisgeber überzeugt ist, dass seine Darstellung der Wahrheit entspricht – unabhängig davon, ob eine spätere Untersuchung diese Darstellung bestätigt oder nicht.

In diesem Sinne ist der ADAC für jeden Hinweis dankbar, wird jedem nachgehen und in jedem Fall strikt vertraulich behandeln. Die Fairness gebietet aber auch, die schutzwürdigen Interessen der von einem Vorwurf betroffenen Mitarbeiter zu berücksichtigen. Hinweisgeber werden daher dazu angehalten, das System verantwortungsvoll zu nutzen. Es darf nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche oder verleumderische Informationen abzugeben. Ein Missbrauch kann mit persönlichen oder auch zivil- bzw. strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein.

Bitte beachten Sie: Der ADAC hat dieses Hinweisgeber-Portal ausschließlich zur Meldung von Gesetzesverstößen, wirtschaftskriminellen Handlungen und Verletzungen von ADAC Richtlinien eingerichtet. Meldungen außerhalb dieses Themenschwerpunktes, z.B. Beschwerden von Club-Mitgliedern über die Leistungserbringung des ADAC, werden über dieses Portal nicht behandelt. Dafür stellt Ihnen der ADAC andere Möglichkeiten zur Verfügung. Ein Verzeichnis von weiteren Ansprechpartnern finden Sie im Internet auf www.adac.de/lob-kritik

Wir danken Ihnen für Ihre Hilfe und Mitarbeit!
Ihr ADAC

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