Bundesministerium für Landesverteidigung

Whistleblowing im BMLV/Bundesheer

Mithilfe von internen Hinweisen können Rechtsverletzungen unterbunden, Schäden verhindert und Missstände behoben werden. Whistleblower leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Offenlegung und Aufklärung von Fehlverhalten.

Auf Grundlage des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) wurde im Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) eine interne Hinweisgeberstelle eingerichtet, die für die Entgegennahme und Weiterverfolgung von Hinweisen auf Rechtsverletzungen im Wirkungsbereich des BMLV - einschließlich des Bundesheeres – zuständig ist.

Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Verbindung als Angehörige des BMLV oder dessen nachgeordneten Bereichs – einschließlich des Bundesheeres – Informationen über interne Rechtsverletzungen erlangt haben, können diese der Hinweisgeberstelle zukommen lassen. Sämtliche Hinweise werden vertraulich, unparteilich und unvoreingenommen behandelt.

Die Hinweisgebung kann sowohl unter Nennung des Namens als auch anonym erfolgen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihre Identität offen zu legen, wird diese vertraulich behandelt. Die Hinweisgeberstelle ist gesetzlich zum Schutz Ihrer Identität verpflichtet und unterliegt der Amtsverschwiegenheit.

Hinweise auf Rechtsverletzungen können über dieses Meldesystem eingebracht werden. Für die Kommunikation mit der internen Hinweisgeberstelle kann dabei ein elektronischer Postkasten eingerichtet werden. Dieser ist wichtig, um Rückmeldungen erhalten oder zusätzliche Informationen nachreichen zu können. Solange dabei keine Daten angegeben werden, die Rückschlüsse auf die hinweisgebende Person zulassen, ist die Anonymität auch bei der Kommunikation über den Postkasten geschützt.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber im Sinne des HSchG sind vor Vergeltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Hinweisgebung geschützt. Negative Maßnahmen, die als Folge eines berechtigten Hinweises ergriffen wurden, sind unzulässig und rechtsunwirksam bzw. aufzuheben. Wissentlich falsche Hinweise können jedoch zu straf-, verwaltungs-, und zivilrechtlichen Konsequenzen führen!

Wer kann einen Hinweis abgeben?
Was kann gemeldet werden?
Wie läuft eine Meldung ab, wie richtet man einen Postkasten ein?
Wie bekommt man eine Rückmeldung und bleibt dennoch anonym?
Wie werden Hinweisgeber geschützt?