Rechnungshof Österreich

Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystem des RH: Unabhängig und objektiv für Sie.

Dieses Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystem steht Personen zur Verfügung, die aufgrund ihrer beruflichen Verbindung zum Rechnungshof Informationen über bestimmte Rechtsverletzungen aus den im Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz - HSchG) genannten (Rechts)Bereichen von besonderem öffentlichen Interesse erlangt haben. Diesbezügliche Hinweise können und sollen der internen Meldestelle im Rechnungshof über diese Plattform übermittelt werden. Die interne Meldestelle des Rechnungshofes wird alle Hinweise vertraulich und unvoreingenommen behandeln.

Hinweise können sowohl unter Nennung des Namens als auch anonym erfolgen. Für die Kommunikation mit der internen Meldestelle des Rechnungshofes können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber einen nur für sie einsehbaren persönlichen, geschützten Postkasten einrichten.

Bitte melden Sie über dieses System nur Sachverhalte, die den Rechnungshof unmittelbar betreffen. Betrifft Ihr Hinweis eine andere Dienststelle (z.B. ein Bundesministerium), wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige interne Meldestelle (z.B. die Leiterin oder den Leiter der Bundesdisziplinarbehörde).

Die missbräuchliche Verwendung des Hinweisgeberinnen- und Hinweisgebersystems untergräbt die Ziele des HSchG. Daher führen wissentlich falsche Anschuldigungen zu dienst-, disziplinar- und/oder (verwaltungs-) strafrechtlichen bzw. allenfalls auch zu zivilrechtlichen Konsequenzen.

Wer kann einen Hinweis abgeben?
Wie läuft eine Hinweisgebung bzw. Meldung ab? Wie richtet man einen Postkasten ein?
Wie bekommt man eine Rückmeldung und bleibt dennoch anonym?
Was geschieht mit dem Hinweis?
Was geschieht bei einem wissentlich falschen Hinweis bzw. einer wissentlich falschen Meldung?