Verwaltungsgerichtshof Österreich

Hinweisgeber:innenschutz

Für den Bereich des Verwaltungsgerichtshofes wurden eine interne Stelle gemäß §§ 11, 12 und 13 HSchG und eine Hinweisgeber:innen-Plattform eingerichtet, die allen Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes zur Verfügung steht, um Informationen über allfällige Rechtsverletzungen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) - auf Wunsch in anonymer Weise - zu übermitteln; lesen Sie dazu die FAQ 1.

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz dient der Bestärkung rechtmäßigen Verhaltens im öffentlichen Dienst; Informationen über allfällige Pflichtverletzungen an die interne Stelle des Verwaltungsgerichtshofes sind dafür von wesentlicher Bedeutung. Wissentlich falsche Anschuldigungen durch Hinweisgeber:innen können allerdings zu dienst-, disziplinar- und strafrechtlichen sowie allenfalls auch zu zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Lesen Sie dazu die FAQ 4 und 5.

Zielgerichtete und geschützte Kommunikation

Zum Zweck einer zielgerichteten Kommunikation mit Ihnen können Sie Meldungen unter Nennung Ihres Namens, aber auch anonym abgeben. Jede Meldung wird absolut vertraulich, unparteilich und unvoreingenommen behandelt. Sie können sich dafür einen allein für Sie einsehbaren, geschützten Postkasten einrichten. Dies ermöglicht die Kommunikation zwischen Ihnen und den Mitarbeiter:innen der Meldestelle des Verwaltungsgerichtshofes. Lesen Sie dazu die FAQ 2 und FAQ 3.

Bevor Sie eine Meldung abgeben, lesen Sie bitte die fünf angeführten FAQs („Häufig gestellte Fragen“, FAQ 1 bis FAQ 5) genau durch!

1. Wer kann eine Meldung abgeben?
2. Wie läuft eine Meldung ab, wie richte ich mir einen Postkasten ein?
3. Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?
4. Was geschieht mit meiner Meldung?
5. Was geschieht bei einem wissentlich falschen Hinweis bzw. bei einer wissentlich falschen Meldung?