Kaufmännische Krankenkasse - KKH

Mit offenen Augen und Ohren zum Schutz der KKH

Das Thema Compliance hat in den letzten Jahren in der Unternehmenswelt und auch in der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich an Bedeutung gewonnen. Krankenkassen haben eine große Anzahl an gesetzlichen Regelungen einzuhalten, die einer stetigen Veränderung unterliegen. Die korrekte Umsetzung dieser Regelungen ist unsere Verpflichtung als KKH. Das Compliance-Management der KKH unterstützt alle Mitarbeitenden dabei, sich regelkonform zu verhalten.

Dennoch kann es vorkommen, dass durch regelwidriges oder sogar strafrechtlich relevantes Verhalten Reputationsschäden oder wirtschaftliche Schäden zulasten der KKH verursacht werden. Solche Verhaltensweisen können große und unabsehbare negative Folgen für die KKH haben. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass Sie uns darüber informieren, wenn Sie Kenntnis von schädigenden Handlungen innerhalb der KKH erlangen.

„Unser Anspruch ist, dass sich alle Mitarbeitenden vom Vorstand bis zum Azubi regelkonform verhalten. Bitte informieren Sie uns über schädigendes Verhalten innerhalb der KKH und helfen Sie mit, Regelverstöße zulasten der KKH zu verhindern.“
(Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Matz)

Für Meldungen über Fehlverhalten bietet das Hinweisgebersystem der EQS Group einen wirksamen Schutz für Sie als hinweisgebende Person vor allem auch durch den garantierten Schutz Ihrer Anonymität, sofern Sie dies wünschen. Rechtsgrundlage für unser Hinweisgebersystem ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Mit dem HinSchG ist sichergestellt, dass Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter den Schutz des HinSchG fallen. Die Details über den Meldeprozess und Hinweise zum genauen Ablauf entnehmen Sie bitte den FAQs.
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