FMA Österreichische Finanzmarktaufsicht

Sie haben Kenntnis von Missständen oder Verstößen gegen Aufsichtsrecht in einer Organisation, welche der Aufsicht der FMA unterliegt?

Um Sie als Hinweisgeber wirksam zu schützen, stellen wir Ihnen eine mit den neuesten Techniken gesicherte Kommunikationsplattform zur Abgabe anonymer Hinweise mittels zertifizierter Verschlüsselungsverfahren zur Verfügung.

Hier können Sie uns Ihre Hinweise zu Banken, Versicherungen, Pensionskassen, Markt- und Börseaufsicht, Wertpapieraufsicht, Rechnungslegungskontrolle, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sowie unerlaubter Geschäftsbetrieb anonym und nicht rückverfolgbar zukommen zu lassen.

Hinweisen in steuerrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Meldungen zu „Schwarzarbeit“) kann die FMA nicht nachgehen. Hier können Sie sich an die Bezirksfinanzämter, an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) sowie an die Gebietskrankenkassen wenden.

Wir ersuchen Sie, einen eigenen, geschützten Postkasten einzurichten, über welchen Sie mit uns anonym kommunizieren können. Ein Postkasten ist wichtig, um im Laufe unserer Ermittlungen auftauchende Fragen mit Ihnen abklären zu können. Damit tragen Sie maßgeblich zum Erfolg unserer Ermittlungsverfahren bei.

Solange Sie selbst keine Daten eingeben, welche Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt unser Hinweisgebersystem auch bei der Kommunikation über den Postkasten Ihre Anonymität technisch.

Anfragen und Beschwerden können hier nicht bearbeitet werden.

Warum soll ich eine Meldung abgeben?
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