Bundesministerium für Inneres - Externe Meldestelle

ACHTUNG: Dieses System ist nicht geeignet, um Notfälle zu melden. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste!

Bitte beachten Sie, dass Hinweise nur zu den üblichen Bürozeiten vom BAK bearbeitet werden können.

Herzlich willkommen bei der Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)!

Über diese Plattform können Sie Rechtsverstöße sicher, und wenn Sie möchten auch anonym, melden.

Wichtige Anmerkung zur Anonymität: Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen offengelegt werden können. Insbesondere ab Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachtes gem. § 1 Abs. 3 Strafprozeßordnung 1975 (StPO) kommen die Bestimmungen der StPO zur Anwendung.

Wichtiger Hinweis für Bundesbedienstete: Bitte lesen Sie die Informationen in FAQ-Punkt 8 zum Thema Amtsgeheimnis, Verschwiegenheit und Geheimhaltung aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.

An wen richtet sich diese Plattform?
Was kann gemeldet werden?
Welchen Schutz bietet das HinweisgeberInnenschutzgesetz?
Wie läuft eine Meldung ab?
Was ist ein geschützter Postkasten und wie richte ich ihn ein?
Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?
Wie werden meine Daten geschützt?
Muss ich als Bundesbedienstete bzw. Bundesbediensteter bei einer Meldung im Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit noch zusätzlich etwas beachten?