Datenschutzinformationen zur Nutzung des ADAC Hinweisgeber-Systems BKMS®
Das ADAC Hinweisgeber-System BKMS® wird im Auftrag der ADAC SE (Hansastraße 19, 80686 München, Telefon (089) 7676-0, Telefax (089) 7676-2500, E-Mail: adac@adac.de) von der EQS Group GmbH (Karlstraße 47, 80333 München) betrieben. Die Daten im ADAC Hinweisgeber-System BKMS® sind durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert und insbesondere so verschlüsselt, dass die EQS Group GmbH keine Einsicht in die Daten nehmen kann.
Die Kommunikation zwischen Ihrem Rechner und dem ADAC Hinweisgeber-System BKMS® erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Die IP-Adresse Ihres Rechners wird während der Nutzung des ADAC Hinweisgeber-Systems BKMS® nicht gespeichert. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem ADAC Hinweisgeber-System BKMS® wird ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert, das lediglich die Session-ID beinhaltet (sog. Null-Cookie). Das Cookie ist nur bis zum Ende Ihrer Session gültig und wird beim Schließen des Browsers ungültig.
Über das ADAC Hinweisgeber-System BKMS® eingehende Hinweise werden durch die ADAC Compliance Service GmbH im Auftrag der ADAC SE entgegengenommen und nach einer Eingangsprüfung an die verantwortliche ADAC Organisation weitergeleitet. Diese Weiterleitung umfasst auch die von Ihnen gegebenenfalls überlassenen personenbezogenen Daten und erfolgt entweder über das ADAC Hinweisgeber-System BKMS® oder über einen anderen technisch sicheren Weg. Bei diesen ADAC Organisationen handelt es sich um die Nachfolgenden:
- ADAC e. V.
- ADAC Regionalclubs:
- ADAC Berlin-Brandenburg e.V.
- ADAC Hansa e.V.
- ADAC Hessen-Thüringen e.V.
- ADAC Mittelrhein e.V.
- ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e.V.
- ADAC Nordbaden e.V.
- ADAC Nordbayern e.V.
- ADAC Nordrhein e.V.
- ADAC Ostwestfalen-Lippe e.V.
- ADAC Pfalz e.V.
- ADAC Saarland e.V.
- ADAC Sachsen e.V.
- ADAC Schleswig-Holstein e.V.
- ADAC Südbaden e.V.
- ADAC Südbayern e.V.
- ADAC Weser-Ems e.V.
- ADAC Westfalen e.V.
- ADAC Württemberg e.V.
- ADAC SE sowie die mit der ADAC SE verbundenen Unternehmen
- ADAC Stiftung
- ADAC Luftrettung gGmbH
Nur die ADAC Compliance Service GmbH sowie die im Einzelfall zuständige ADAC Organisationseinheit, die mit der Bearbeitung betraut ist, haben Zugriff auf den Hinweis sowie die gegebenenfalls mit dem Hinweis überlassenen personenbezogenen Daten.
Im Falle einer Strafverfolgung kann es dazu kommen, dass die gegebenenfalls überlassenen personenbezogenen Daten gegenüber staatlichen Ermittlungsbehörden offengelegt werden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind darüber hinaus auch die beschuldigten Personen darüber zu informieren, dass über das ADAC Hinweisgeber-System BKMS® ein Hinweis zu ihrer Person eingegangen ist.
Gegebenenfalls überlassene personenbezogene Daten werden nach Abschluss der Bearbeitung des Hinweises und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht bzw. anonymisiert.
| Informationspflicht zu | Erläuterung |
| Verantwortlicher i S Art. 4 Nr. 7 DSGVO | Der für den Betrieb des ADAC Hinweisgeber-Systems BKMS® Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die ADAC SE, Hansastraße 19, 80686 München. |
| Zweck der Verarbeitung | Zurverfügungstellen eines Systems zur Entgegennahme von Compliance-Meldungen und Weitergabe an die jeweils verantwortliche ADAC Organisation/zuständige Organisationseinheit. |
| Eingesetzte(s) IT-System(e) | BKMS® Compliance System |
| Datenkategorien/ Datenkritikalität | Personenbezogene Daten, die von Ihnen im Rahmen Ihrer Meldung überlassen werden, z. B. Name und Kontaktdaten. |
| Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO | Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder der vorgenannten ADAC Organisationen zur Sicherstellung der Rechtskonformität erforderlich. |
| Speicherdauer bzw. Löschung/ Anonymisierung | Verarbeitung der gegebenenfalls überlassenen personenbezogenen Daten bis zum Zeitpunkt der Weitergabe an die für die Bearbeitung des Hinweises verantwortliche ADAC Organisation. Im Anschluss erfolgt die Löschung/Anonymisierung der gegebenenfalls überlassenen personenbezogenen Daten im ADAC Hinweisgeber-System BKMS®. |
| Hinweis auf Betroffenenrechte (Art. 15 - 21 DSGVO) | Bei Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen folgende Rechte zu: - Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, Art 15 DSGVO,
- Recht auf Berichtigung unzutreffender Daten, Art. 16 DSGVO,
- Recht auf Löschung von Daten, Art. 17 DSGVO,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten, Art. 18 DSGVO,
- Recht auf Widerspruch gegen unzumutbare Datenverarbeitung, Art. 21 DSGVO (wenn die Erhebung der Daten auf Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO basiert),
- Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO (wenn die Erhebung auf einer Einwilligung des Betroffenen beruht).
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| Weitergabe von Daten an Dritte | Über das ADAC Hinweisgeber-System BKMS® eingehende Hinweise werden durch die ADAC Compliance Service GmbH im Auftrag der ADAC SE entgegengenommen und nach einer Eingangsprüfung an die verantwortliche ADAC Organisation weitergeleitet. |
Stand: Dezember 2019