Bundesministerium für Justiz

Vertrauen stärken!
In die Justiz und in ihre Bediensteten

Mit dem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zur Republik Österreich sind bestimmte Pflichten und Einschränkungen verbunden. Verletzungen von Dienstpflichten können im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu dienst-, disziplinar- und/oder (verwaltungs-)strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Im Handbuch “Compliance Leitlinien, Ein Kompass für den Alltag” werden die gemeinsamen Grundwerte allen Bediensteten gegenüber klar definiert und kommuniziert.

Diese Hinweisgeber:innen-Plattform steht Bediensteten der Justiz zur Verfügung, die Informationen über allfällige im Raum stehende Verstöße gegen die Compliance Leitlinien oder über Rechtsverletzungen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) erlangt haben. Sie steht auch Bediensteten zur Verfügung, die von Diskriminierung, (sexueller) Belästigung oder Gewalt im Arbeitsumfeld der Justiz betroffen sind oder einen solchen Vorfall beobachtet haben. Im Falle von Diskriminierung im Arbeitsumfeld der Justiz wird damit auch die:der Gleichbehandlungsbeauftragte befasst. Lesen Sie dazu links die FAQ 1.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob überhaupt ein Verstoß gegen die Compliance-Gebote vorliegen könnte, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Vorgesetzte:n oder die Compliance Beauftragten. Andernfalls können Sie diese Plattform auch nutzen, um Rat zu Compliance Fragen einzuholen.

Diese Hinweisgeber:innen-Plattform ist ein Instrument, die Justiz stetig zu verbessern. Meldungen in diese Richtung sind willkommen. Die missbräuchliche Verwendung untergräbt dieses Ziel und kann die Mitarbeiter:innen in Schwierigkeiten bringen. Wissentlich falsche Anschuldigungen durch Hinweisgeber:innen führen unweigerlich zu dienst-, disziplinar- und/oder (verwaltungs-)strafrechtlichen bzw. allenfalls auch zu zivilrechtlichen Konsequenzen.
Lesen Sie dazu links die FAQ 4 und FAQ 5.

Wenn Sie etwas bemerken, geben Sie eine Meldung ab. Aber auch nur dann!

Zielgerichtete und geschützte Kommunikation

Eine zielgerichtete Kommunikation mit Ihnen ist uns wichtig! Sie können Meldungen unter Nennung Ihres Namens, oder auch anonym abgeben. Jede Meldung wird absolut vertraulich, unparteilich und unvoreingenommen behandelt. Sie können sich dafür einen allein für Sie einsehbaren, geschützten Postkasten einrichten. Dies ermöglicht die Kommunikation zwischen Ihnen und den Mitarbeiter:innen der Meldestelle des Justizressorts. Lesen Sie dazu links die FAQ 2 und FAQ 3.

Bevor Sie eine Meldung abgeben, lesen Sie sich bitte die fünf auf der linken Seite angeführten FAQs („Häufig gestellte Fragen“, FAQ 1 bis FAQ 5) genau durch!

1. Wer kann eine Meldung abgeben?
2. Wie läuft eine Meldung ab, wie richten Sie sich einen Postkasten ein?
3. Wie bekommen Sie eine Rückmeldung und bleiben dennoch anonym?
4. Was geschieht mit Ihrer Meldung?
5. Was geschieht bei einem wissentlich falschen Hinweis bzw. bei einer wissentlich falschen Meldung?