Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Mit Ihren Informationen helfen Sie, die Integrität des Finanzmarktes zu sichern!

Bei der Kontrolle von Banken, Versicherern und Finanzdienstleitern setzt die BaFin verstärkt auf die Weitergabe von Informationen von Hinweisgebern („Whistleblowern“). Eine besondere Rolle kommt dabei Personen zu, die über ein besonderes Wissen zu Unternehmensinterna verfügen. Etwa weil sie dort angestellt sind oder in einem sonstigen Vertrags- oder Vertrauensverhältnis zu dem Unternehmen stehen.

Konkrete Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, Verstöße gegen Aufsichtsrecht zu beseitigen und negative Folgen eines solchen Fehlverhaltens zu verhindern.

Bei der Identifizierung von Verstößen gegen das Aufsichtsrecht kommt Ihnen eine große Bedeutung zu. Sie können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors aufzudecken und die negativen Folgen dieses Fehlverhaltens einzudämmen beziehungsweise zu korrigieren. Allerdings sollen Sie sicher sein können, dass ihnen aus der Meldung an die BaFin keine Nachteile entstehen.

Ihnen steht hier ein standardisiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung, das Ihnen absolute Anonymität garantiert. Die Gewährleistung Ihrer Anonymität durch dieses System ist durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zertifiziert. Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen als Hinweisgeber ist unmöglich, solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Weitere Informationen über das Hinweisgebersystem finden Sie im Internet unter www.eqs.bkms-system.com.

Bitte beachten Sie, dass Verbraucherbeschwerden und allgemeine Anfragen über dieses System nicht bearbeitet werden können. Für derartige Eingaben stehen Ihnen anderweitige Kanäle zur Verfügung.

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