BAWAG P.S.K.

Integer handeln, Missstände aufdecken

Die nachfolgenden Regelungen sollen sicherstellen, dass allen Hinweisen zu Rechtsverletzungen in den Unternehmen der BAWAG Group AG nach dem in Österreich geltenden HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG), dem in Deutschland geltenden Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und sonstigen Gesetzen, die Whistleblowing vorsehen, sowie bei Verstößen gegen den Verhaltenscodex für Lieferanten, nachgegangen wird.

Berechtigt zur Meldung sind in Österreich und Deutschland:

  • ArbeitnehmerInnen eines Unternehmens der BAWAG Group AG oder an eines der Unternehmen der BAWAG Group AG überlassene Arbeitskräfte,
  • BewerberInnen eines Unternehmens der BAWAG Group AG
  • Personen, welche in Unternehmen innerhalb der Lieferkette der BAWAG Group beschäftigt sind

Berechtigt zur Meldung sind in Österreich darüber hinaus:

  • Selbständige GeschäftspartnerInnen sowie deren MitarbeiterInnen, LieferantInnen und SubunternehmerInnen eines Unternehmens der BAWAG Group AG oder
  • Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie Gesellschafter eines Unternehmens der BAWAG Group AG

Wer im Rahmen oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und diese durch einen Hinweis aufdeckt, gehört zum Kreis geschützter HinweisgeberInnen. Für die HinweisgeberInnen gelten die Schutzmaßnahmen des HSchG und HinSchG: Haftungsbefreiung, Beweislastbefreiung, Befreiung von Geheimhaltungsverpflichtungen, Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen.

Geschützt sind nur jene HinweisgeberInnen, die zum Zeitpunkt des Hinweises hinreichende Gründe zur Annahme hatten, dass die von ihnen gegebenen Hinweise wahr sind und in den Geltungsbereich des HSchG und HinSchG fallen.

Hinweise, die offenkundig falsch gegeben werden, können Schadenersatzansprüche begründen und gegebenenfalls gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.

Unbeteiligte Dritte sowie außenstehende BeschwerdeführerInnen (wie zB KundInnen eines Unternehmens der BAWAG Group AG) unterliegen nicht dem Schutz des HSchG oder HinSchG. Meldungen dieser Personen werden als nicht unter den Geltungsbereich fallend zurückgewiesen.

Das Hinweisgebersystem wird durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen, die EQS Group AG, ‍‍Karlstraße 47, D-80333 München, für die Unternehmen der BAWAG Group AG betrieben.

Bitte beachten Sie, dass das BKMS® System nicht für akute Notrufe geeignet ist. Bei unmittelbarer Gefahr für Personen oder Unternehmenseigentum wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Notrufnummern.

Das BKMS® System entspricht den „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web WCAG 2.1)“ und ist somit auch für behinderte Menschen nutzbar.

Für welche Meldungen steht das System zur Verfügung?
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