Gerresheimer AG

Schädigendes Verhalten am Arbeitsplatz geht uns alle an!

Gerresheimer möchte durch Leistung und Qualität überzeugen und so das Vertrauen von Mitarbeitern, Anteilseignern und Geschäftspartnern in die Gerresheimer Gruppe stärken. Vor diesem Hintergrund genießen Integrität und gesetzeskonformes Verhalten bei Gerresheimer höchste Priorität.

Um die Integrität von Gerresheimer zu bewahren und mögliche Schäden abwenden zu können, ist Gerresheimer daran interessiert, von Compliance-Verstößen Kenntnis zu erlangen. Dabei sollten Sie sich, wenn möglich, mit Ihren Bedenken zuerst an Personen in Ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld wenden, z.B. Ihren Vorgesetzten, die Geschäftsleitung, die Personalabteilung oder den Betriebsrat.

Darüber hinaus bietet Gerresheimer seinen Mitarbeitern, aber auch seinen Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, ein gesichertes Hinweisgeberportal an, um auf mögliche schwerwiegende Compliance-Verstöße hinzuweisen. Auf diesem Wege können entsprechende Hinweise weltweit und rund um die Uhr abgegeben werden – unter namentlicher Nennung des Hinweisgebers oder auch anonym, soweit dies nach dem jeweiligen Landesrecht zulässig ist. Ein abgegebener Hinweis wird an die Compliance-Abteilung der Gerresheimer AG weitergeleitet, die für die weitere vertrauliche Behandlung verantwortlich ist.

Das Hinweisgeberportal dient der Erkennung und Vermeidung von erheblichen Risiken für Gerresheimer. Aus diesem Grund werden hier nur Hinweise entgegengenommen und bearbeitet, die sich auf schwerwiegende Compliance-Verstöße beziehen, wie z.B. Korruptionsstraftaten, Wettbewerbsverstöße, Betrug und fehlerhafte Buchführung. Bei Hinweisen mit Bezug zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Themen bitten wir Sie, sich vertrauensvoll an die zuständigen Anlaufstellen im Unternehmen zu wenden, wie z.B. Ihren Vorgesetzten, die Personalabteilung oder den Wertebeauftragten.

Das Verdächtigen einer anderen Person kann für diese zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Das Hinweisgeberportal ist daher verantwortungsvoll zu nutzen. Ein Hinweisgeber wird angehalten, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit er überzeugt ist. Dieses Hinweisgeberportal darf nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche bzw. verleumderische Hinweise oder Informationen abzugeben.

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