Helfen Sie bei der Bekämpfung von gravierenden Wettbewerbsrechtsverstößen mit! Eine erfolgreiche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts nutzt Wirtschaft, Unternehmen und Verbrauchern.

Sie haben besondere Kenntnisse oder Insiderwissen von illegalen Absprachen (Kartellen), Marktmachtmissbrauch oder sonstigen Wettbewerbsverstößen, scheuen sich aber aus Angst vor Repressalien oder negativen Konsequenzen, diese Informationen weiterzugeben?

Dann steht Ihnen hier ein standardisiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Informationen sicher übersenden und dabei auch anonym bleiben können. Die Gewährleistung Ihrer Anonymität durch dieses System ist durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zertifiziert. Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen als Hinweisgeber ist unmöglich, solange Sie keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Weitere Informationen über das Hinweisgebersystem finden Sie im Internet unter www.eqs.bkms-system.com.

Meldeweg für Hinweise von Bürgern / Verbrauchern

Haben Sie als Verbraucher oder Bürger von einem möglichen Wettbewerbsrechtsverstoß erfahren? Wenn Sie außerhalb eines beruflichen Kontexts von einem möglichen Verstoß erfahren haben, können Sie Ihren Hinweis über diesen Meldeweg abgeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist dann nicht einschlägig. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Meldeweg für Hinweise im beruflichen Kontext (Hinweisgeberschutzgesetz)

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Wettbewerbsrechtsverstöße von Unternehmen erlangt? Dann ist für Sie die beim Bundeskartellamt eingerichtete externe Meldestelle zuständig und das im Hinweisgeberschutzgesetz geregelte besondere Verfahren maßgeblich. Nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Sie persönlich vor Benachteiligungen oder Repressalien geschützt. Mit der Weitergabe Ihres Insiderwissens über diesen Meldeweg können Sie dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.