V, Bundeskartellamt Bonn
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Mit Ihren Informationen können Sie die effektive Durchsetzung des Kartellrechts und die Verfolgung illegaler Verstöße unterstützen! Entsprechende Hinweise nimmt das Bundeskartellamt dankbar entgegen.

Hinweise auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen (Kartellverbot)

Das Bundeskartellamt ist für die Verfolgung von Verstößen gegen das Kartellverbot zuständig. Hierrunter fallen Absprachen zwischen Unternehmen, die vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen anbieten (Wettbewerber), über ihr Wettbewerbsverhalten (sog. horizontale Absprachen). Verboten sind zudem Absprachen zwischen Lieferanten und Abnehmern, wenn sie den Wettbewerb in sachlich nicht gerechtfertigter Weise beschränken (sog. vertikale Absprachen).

Illegale Kartellabsprachen finden häufig im Verborgenen statt. Die daran beteiligten Personen und Unternehmen sind auf höchste Geheimhaltung bedacht. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Hinweise auf illegale Absprachen haben!

Durch verschiedene Maßnahmen konnte in den letzten Jahren die Effektivität der Kartellverfolgung kontinuierlich gesteigert und zum Nutzen der Gesamtwirtschaft und der Verbraucher weiter verbessert werden. Dennoch sind illegale Kartelle nur schwer aufzudecken und nachzuweisen. Die daran beteiligten Personen und Unternehmen sind zumeist auf höchste Geheimhaltung bedacht.

Deshalb kommt Hinweisen auf solche verbotenen Absprachen eine große Bedeutung für die Aufdeckung und Zerschlagung illegaler Kartelle zu.

Hinweise auf Marktmachtmissbrauch

Das deutsche wie das europäische Kartellrecht verbieten auch die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Mit Hinweisen auf ein solches Verhalten marktbeherrschender Unternehmen unterstützen Sie das Bundeskartellamt erheblich bei seiner Arbeit.

Sonstige Verstöße gegen das Kartellrecht

Das Bundeskartellamt ist darüber hinaus zuständig für weitere Wettbewerbsrechtsverstöße von Unternehmen wie Aufrufen zu Liefer- oder Bezugssperren, Zuwiderhandlungen gegen das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot oder Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Bundeskartellamts.

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