EM, Bundeskartellamt Bonn
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Mit Ihren Informationen können Sie die effektive Durchsetzung des Kartellrechts und die Verfolgung illegaler Verstöße unterstützen! Hinweise von Insidern, die von einem Verstoß als Mitarbeiter oder Vertragspartner erfahren haben, zählen zu den wichtigsten Instrumenten zur Aufdeckung von Verstößen. Entsprechende Hinweise nimmt das Bundeskartellamt dankbar entgegen.

Hinweise auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen (Kartellverbot)

Das Bundeskartellamt ist externe Meldestelle für Hinweise auf Verstöße gegen das Kartellverbot. Hierunter fallen Absprachen zwischen Unternehmen, die vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen anbieten (Wettbewerber), über ihr Wettbewerbsverhalten (sog. horizontale Absprachen). Verboten sind zudem Absprachen zwischen Lieferanten und Abnehmern, wenn sie den Wettbewerb in sachlich nicht gerechtfertigter Weise beschränken (sog. vertikale Absprachen).

Illegale Kartellabsprachen finden häufig im Verborgenen statt. Die daran beteiligten Personen und Unternehmen sind auf höchste Geheimhaltung bedacht. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Hinweise auf illegale Absprachen haben!

Durch verschiedene Maßnahmen konnte in den letzten Jahren die Effektivität der Kartellverfolgung kontinuierlich gesteigert und zum Nutzen der Gesamtwirtschaft und der Verbraucher weiter verbessert werden. Dennoch sind illegale Kartelle nur schwer aufzudecken und nachzuweisen. Die daran beteiligten Personen und Unternehmen sind zumeist auf höchste Geheimhaltung bedacht.

Deshalb kommt Hinweisen auf solche verbotenen Absprachen eine große Bedeutung für die Aufdeckung und Zerschlagung illegaler Kartelle zu.

Hinweise auf Marktmachtmissbrauch

Das deutsche wie das europäische Kartellrecht verbieten auch die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Mit Hinweisen auf ein solches Verhalten marktbeherrschender Unternehmen unterstützen Sie das Bundeskartellamt erheblich bei seiner Arbeit.

Sonstige Verstöße gegen das Kartellrecht

Das Bundeskartellamt ist darüber hinaus zuständige externe Meldestelle für weitere Wettbewerbsrechtsverstöße von Unternehmen wie Aufrufen zu Liefer- oder Bezugssperren, Zuwiderhandlungen gegen das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot oder Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Bundeskartellamts.

Ferner nimmt das Bundeskartellamt Hinweise auf verbotenes Verhalten großer Online-Plattformen als Gatekeeper (einschließlich Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz digitaler Märkte (Digital Markets Act)) entgegen.

Weitere externe Meldestellen

Für Hinweise auf andere Verstöße als die oben beschriebenen kartellrechtlichen Verstöße, über die Sie im beruflichen Kontext erfahren haben, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Justiz oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Außerdem besteht die Möglichkeit einer Meldung des Verstoßes bei der internen Meldestelle des jeweiligen Unternehmens.

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