Datenschutzerklärung
Lenzing nimmt den Schutz personenbezogener Daten (Daten) des Hinweisgebers (sofern Sie Ihre Identität angeben) sowie der in der Meldung genannten Personen sehr ernst. Solche personenbezogenen Daten werden von Lenzing ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Zweck des Betriebes eines Hinweisgebersystems und der Untersuchung der über ein solches System eingehenden Meldungen verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt im rechtmäßigen Interesse von Lenzing und dient der Überwachung der Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen und interner Vorschriften innerhalb des Unternehmens/Konzerns.
Das Hinweisgebersystem (BKMS® System) dient der sicheren und vertraulichen Übermittlung, Erfassung und Bearbeitung von Meldungen hinsichtlich Verstößen gegen die bei Lenzing geltenden Vorschriften. Das Hinweisgebersystem wird von einem Fachunternehmen, die EQS Group GmbH, Karlstraße 47, 80333 München in Deutschland, im Auftrag von Lenzing betrieben. Im Hinweisgebersystem eingegebene personenbezogene Daten werden in einer von der EQS Group GmbH in einem Hochsicherheitsrechenzentrum betriebenen Datenbank gespeichert. Nur ein sehr kleiner Kreis ausdrücklich befugter, externer Rechtsberater und Mitarbeiter bei Lenzing, die einer strengen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, erhält Zugang zu den Daten. Weder die EQS Group GmbH, noch sonstige Dritte können auf die Daten zugreifen. Dies wird in einem zertifizierten Verfahren durch weitreichende technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Kommunikation zwischen dem Computer des Hinweisgebers und dem Hinweisgebersystem über eine verschlüsselte Verbindung, Datenspeicherung innerhalb des Hinweisgebersystems mit mehrstufigem Kennwortschutz) gewährleistet.
Alle eingehenden Meldungen werden untersucht und alle von Lenzing im Rahmen einer solchen Untersuchung erhaltenen bzw. erfassten personenbezogenen Daten werden unter vollständiger Einhaltung der gesetzlich geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Gemeldete Daten werden im Allgemeinen zwei Monate nach Abschluss der Untersuchung bzw. eines Gerichts-, Disziplinar- oder Verwaltungsverfahrens gelöscht.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie (i) die Einsichtnahme, Berichtigung bzw. Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen sowie deren Verarbeitung einschränken oder sogar (ii) einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.
Darüber hinaus sind Sie berechtigt, im Fall eines vermuteten Verstoßes in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (DSB) einzureichen.
Mitarbeiter von Lenzing erhalten weitere Informationen zum Hinweisgebersystem und der Bearbeitung von Meldungen, die über dieses System abgegeben werden, in der Hinweisgeber-Richtlinie von Lenzing.