BKMS System
ZF Friedrichshafen AG
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Willkommen zum Hinweisgebersystem ZF Trustline

Aufgrund seiner weltweiten Führungsposition in der Automobilindustrie setzt sich ZF für Exzellenz, Ehrlichkeit, Integrität und die Einhaltung der geltenden Gesetze ein. Das Vertrauen, das unsere Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter in uns setzen, ist unser größter Vermögenswert. Um dieses Vertrauen aufrecht zu erhalten, müssen wir auf unsere Handlungen die höchsten geschäftlichen und ethischen Standards und Verpflichtungen, die geltenden Gesetze und Richtlinien anwenden.

Wir müssen dieses Vertrauen tagtäglich bewahren und ausbauen. Mit ZF Trustline wird ein Hinweisgebersystem zur Verfügung gestellt, das es Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern ermöglicht, Meldungen zu potenziellen schwerwiegenden Compliance-Verstößen in im Voraus festgelegten Kategorien abzugeben. Auf Wunsch können über das Hinweisgebersystem ZF Trustline auch anonyme Hinweise gegeben werden. Durch diese Meldungen wird ZF dabei unterstützt, unakzeptables Verhalten zu einem frühen Zeitpunkt zu identifizieren, diesem abzuhelfen und dadurch Risiken zu minimieren. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Hinweisgebersystem nur eine der zahlreichen Methoden darstellt, um potenzielle Verstöße zu melden, und dass die direkte Kontaktaufnahme mit der Unternehmensführung oder mit ZF-Compliance jederzeit möglich ist.

Die Meldungen müssen nach Treu und Glauben erfolgen und auf Angaben beruhen, die nach bestem Wissen und Gewissen des Berichterstattenden korrekt sind. ZF-Compliance prüft alle Meldungen, die über das Hinweisgebersystem ZF Trustline erfolgen, und legt die geeigneten Maßnahmen zum Schutz des Unternehmens fest. Meldungen werden vertraulich, diskret und sehr sorgfältig geprüft. Es kann unter Umständen erforderlich sein, an den Hinweisgeber noch weitere Fragen zu stellen. Das ist über das Hinweisgebersystem ZF Trustline möglich und kann auch auf anonyme Weise erfolgen.

Wenn Sie Ihre erste Meldung senden möchten, klicken Sie hier:
Wenn Sie bereits einen Postkasten eingerichtet haben, können Sie sich hier einloggen:
Information zur telefonischen Hinweisabgabe:
  • Warum sollte ich einen Hinweis geben?

    Die Einhaltung der geltenden Gesetze und unternehmensinternen Richtlinien sowie ein daraus resultierendes rechtmäßiges und integres Verhalten haben bei ZF oberste Priorität.

    Deshalb wird mit ZF Trustline ein Hinweisgebersystem zur Verfügung gestellt, das es Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern ermöglicht, Meldungen zu potenziellen Compliance-Verstößen in bestimmten Kategorien zu machen (anonym, falls gewünscht). Dank dieser Meldungen können wir uns vor Verhaltensweisen schützen, die das Geschäft, den Ruf und die Mitarbeiter von ZF schädigen.

  • Welche Hinweise helfen ZF?

    Sie können in gutem Glauben Meldungen zu potenziellen Verstößen in folgenden Kategorien machen:

    Verstöße gegen das Kartellrecht

    Verstöße gegen Rechtsvorschriften, deren Ziel die Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt ist, indem der Handel vor missbräuchlichen Praktiken wie wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen Konkurrenten und die Monopolbildung geschützt wird.

    Korruption und Bestechung

    Korruption kann als unehrliches oder betrügerisches Verhalten einer sich in einer Machtstellung befindlichen Person definiert werden, das typischerweise der Erreichung eines unzulässigen Vorteils dient. Eine Form der Korruption ist Bestechung. Unter Bestechung fällt die unzulässige Nutzung von Zuwendungen wie Geschenken, Unterhaltung und Bewirtung als Gegenleistung für unzulässige Vorteile. Korruption kann sowohl in aktiver Form (z. B. Fordern, Anbieten und Versprechen eines unzulässigen Vorteils) als auch in passiver Form (z. B. unzulässige Vorteilsannahme) erfolgen.

    Interessenkonflikt

    Bei einem Interessenskonflikt ist eine Person oder ein Unternehmen in mehrere Interessen verstrickt und ein Interesse oder mehrere Interessen könnten möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person oder dieses Unternehmens korrumpieren. Ein Interessenkonflikt liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Mitarbeiter ein persönliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse hat, das möglicherweise die Berufsverantwortlichkeiten des Angestellten beeinflussen oder beeinträchtigen kann.

    Betrug und Verstöße im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung

    Betrug bezeichnet unrechtmäßige oder strafrechtlich relevante Handlungen, mit denen andere getäuscht werden sollen, um einen unrechtmäßigen persönlichen oder finanziellen Vorteil zu erhalten. Unter Betrug fällt die vorsätzliche Verfälschung von Tatsachen gegenüber anderen, um diese dazu zu bewegen, der sich betrügerisch verhaltenden Person Vorteile zu gewähren. Betrügerische Handlungen sind unter anderem Handlungen, die vorgenommen werden, um dem Einzelnen oder dem Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen. Verstöße im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung umfassen sämtliche Aktivitäten, durch die allgemein akzeptierte Rechnungslegungsgrundsätze und somit auch Standards oder Praktiken der Finanzberichterstattung des Unternehmens verletzt werden. Zu den Verstößen im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung kann die nicht ordnungsgemäße Berichterstattung oder Verbuchung von Posten gehören, die zu einer Falschdarstellung in den Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen des Unternehmens führt.

    Arbeitsrechtliche Angelegenheiten

    Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen, Unternehmensrichtlinien oder ausgehandelte Beschäftigungsbedingungen in dem Land, in dem Sie arbeiten. Dazu können Beschwerden wegen Mobbing, Belästigung, Diskriminierung, Vergütung oder wegen Verstößen gegen spezifische Unternehmensrichtlinien gehören.

    Sonstige wesentliche Verletzungen von Richtlinien oder Gesetzen

    Unter diese Kategorie fallen sonstige wesentliche Verletzungen von ZF-Richtlinien oder Gesetzen. Dies umfasst Straftaten, Verstöße und Vertragsverletzungen, durch die ZF Gefahr läuft, einen schwerwiegenden finanziellen Verlust oder eine schwere Rufschädigung zu erleiden.

    Darunter fallen beispielsweise wesentliche Verstöße gegen folgende Gesetze: Geldwäschegesetze, Exportkontroll- und Zollgesetze, Diebstahl, Erpressung, Spionage oder Sabotage, Konkursrecht und Angelegenheiten der Produktkonformität.

    Daneben können Verstöße gegen Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz – wie beispielsweise Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz – eine Straftat und im Hinblick auf ZF einen schwerwiegenden Verstoß darstellen. Auch ein Verstoß gegen Umweltschutzgesetze und -verordnungen kann eine ernste Bedrohung für ZF sein. Dazu gehören beispielsweise Umweltverschmutzung und unsachgemäßer Umgang mit Giftmüll.

  • Wie läuft die Abgabe einer Meldung ab? Wie richte ich einen Postkasten ein?

    Um eine anonyme bzw. personalisierte Meldung abzugeben, klicken Sie zunächst den Button „Meldung abgeben“ oben links auf der Einführungsseite an.

    Der Meldevorgang besteht aus 4 Schritten:

    • Zuerst werden Sie gebeten, einige Informationen zum Schutz Ihrer Anonymität zu lesen und eine Sicherheitsabfrage zu beantworten.
    • In einem zweiten Schritt werden Sie auf der folgenden Seite gebeten, den Schwerpunkt Ihrer Meldung zu wählen.
    • An dritter Stelle können Sie auf der Seite zur Abgabe Ihrer Meldung Ihre Meldung in eigene Worte fassen und durch Auswahl von vorgegebenen Antworten Fragen zum Vorfall beantworten. In dem Hinweissystem können Sie im freien Textfeld bis zu 4.096 Zeichen eingeben. Sie können Ihrer Meldung auch Dateien mit einer Größe von bis zu 10 MB beifügen. Bitte bedenken Sie, dass Dateien Angaben zur Identifizierung des Verfassers enthalten können. Nach Abschicken Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer und eine Bestätigung.
    • Schließlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren eigenen geschützten Postkasten einzurichten. Über diesen Postkasten erhalten Sie Rückmeldungen von uns, einschließlich der Beantwortung von Fragen und Informationen zum Stand Ihrer Meldung. Sie können diesen geschützten Postkasten auf anonyme Weise verwenden.

    Wenn Sie bereits über einen geschützten Postkasten verfügen, können Sie diesen direkt über den „Login“-Button auf der Einführungsseite des Hinweisgebersystems ZF Trustline aufrufen.

    Solange Sie keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, wahrt das von dem Hinweisgebersystem ZF Trustline verwendete BKMS® System Ihre Anonymität aus technischer Sicht.

    Wir möchten Sie ermutigen, in Ihrer Meldung so viele Einzelheiten wie möglich anzugeben, und erinnern Sie daran, dass Meldungen nur nach Treu und Glauben erfolgen sollten.

  • Wie bekomme ich eine Rückmeldung von ZF und bleibe dennoch anonym?

    Oberstes Prinzip des von dem Hinweisgebersystem ZF Trustline verwendeten BKMS® Verfahrens ist der Schutz des Hinweisgebers.

    Bei Einreichung einer Meldung haben Sie die Möglichkeit, Ihren eigenen geschützten Postkasten einzurichten. Bei der Einrichtung Ihres geschützten Postkastens wählen Sie bitte Ihren Benutzernamen und Ihr Kennwort. Durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsprogramme bleibt Ihre Meldung anonym. Sie sind zu keinem Zeitpunkt im Meldeprozess verpflichtet, persönliche Angaben zu machen, sofern Sie dies nicht möchten. Wenn Sie im Rahmen des Meldeverfahrens anonym bleiben möchten, geben Sie keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Sofern möglich, vermeiden Sie es, einen von ZF zur Verfügung gestellten PC für Ihre Meldung zu verwenden.

    Über den geschützten Postkasten wird Ihnen Rückmeldung zu Ihrem Hinweis gegeben oder es werden Ihnen weitere Fragen gestellt, falls erforderlich. Durch die Verwendung des geschützten Postkastens bleiben Sie auch während dieses Dialogs anonym. Dadurch können wir uns auf den Inhalt der Meldung konzentrieren. Je nach dem Gegenstand Ihrer Meldung können verschiedene Abteilungen bei ZF an der Prüfung/Bearbeitung einer Meldung beteiligt sein und ebenfalls mit Ihnen über den geschützten Postkasten kommunizieren. Erfolgte die Meldung anonym, so bleibt sie auch bei Beteiligung verschiedener Abteilungen anonym.