ARVOS Holding GmbH

Geben Sie Wirtschaftskriminalität keine Chance!

Unser Wertemanagement basiert auf einer gelebten Wertekultur, in der Exzellenz auf allen Ebenen und in allen Prozessen eine zentrale Rolle spielt. Dazu stärken wir die Selbstverantwortung der Mitarbeiter und Führungskräfte. Integrität und gesetzeskonformes Verhalten genießen bei uns höchste Priorität.

Um unsere Integrität zu bewahren und mögliche Schäden abwenden zu können, sind wir sehr daran interessiert, von Compliance-Verstößen Kenntnis zu erlangen. Da wir auf eine offene Unternehmenskultur Wert legen, wird jeder Mitarbeiter und externe Dritte ermutigt, sich bei Kenntnis von Compliance-Risiken vertrauensvoll an Anlaufstellen im Unternehmen zu wenden, wie z.B. Vorgesetzte, Personalabteilung oder Compliance Officer.

Darüber hinaus haben wir uns entschlossen, die bisherigen Kommunikationswege um das BKMS® System (Business Keeper Monitoring System) zu ergänzen. Hierbei handelt es sich um eine internetbasierte Anwendung, die es Mitarbeitern, Kunden und Dritten ermöglicht, namentlich oder unter Wahrung ihrer Anonymität wirtschaftskriminelle Straftaten und unternehmensschädigende Handlungen aus ethischer Verantwortung oder aufgrund eines Gewissenskonflikts rund um die Uhr zu melden.

Ein über das BKMS® System abgegebener Hinweis wird von einer Ombudsperson mit rechtsanwaltlicher Schweigepflicht entgegengenommen und bearbeitet. Der Hinweis wird nur bei Zustimmung des Hinweisgebers und je nach dessen Willen mit oder ohne Offenlegung seiner Identität an den Compliance Officer der ARVOS Group übermittelt.

Das Hinweisgeberportal dient dem Erkennen und Vermeiden von erheblichen Risiken für das Unternehmen. Aus diesem Grund werden hier nur Hinweise entgegen genommen und bearbeitet, die sich auf schwerwiegende Compliance-Verstöße beziehen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität (z.B. Korruptionsstraftaten), des Kartellrechts und des Datenschutzes.

Hinweisgeber sind angehalten, nur solche Informationen weiterzugeben, von deren Richtigkeit sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.

Anmerkung: Der einfacheren Lesbarkeit halber wird in diesem Portal auf die Ausformulierung von Begriffen wie z.B. "Mitarbeiterinnen" und "Mitarbeiter" verzichtet und der Begriff "Mitarbeiter" oder „Hinweisgeber“ synonym verwendet. Eine Diskriminierung ist damit in keiner Weise beabsichtigt.

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