Datenschutzerklärung
Das Thema Datenschutz und Vertraulichkeit nehmen wir sehr ernst und folgen den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie geltenden nationalen Datenschutzvorschriften. Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.
Zweck des Hinweisgebersystems und Rechtsgrundlage
Die Casinos Austria Aktiengesellschaft („Casinos Austria AG“) und Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. („Österreichische Lotterien GmbH“) Unternehmensgruppe, Rennweg 44, 1030 Wien, bietet über das Hinweisgebersystem (BKMS® Incident Reporting, auch Whistleblowing-System genannt) die Möglichkeit an, Missstände innerhalb der Unternehmensgruppe und Hinweise auf Verstöße gegen das Compliance-Gebot auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen, zu bearbeiten, zu verwalten und, wenn erforderlich, an die Konzernspitze zu melden. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des BKMS® Incident Reportings wird gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO auf das berechtigte Interesse unserer Unternehmensgruppe an der Aufdeckung und Prävention von Missständen und damit an der Abwendung von Schaden für die Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien GmbH Unternehmensgruppe, ihre MitarbeiterInnen und Kunden gestützt.
Verantwortliche Stelle
Die für den Datenschutz verantwortliche Stelle des Hinweisgebersystems ist die
- Casinos Austria AG, FN 99639d, Rennweg 44, A - 1038 Wien und die
- Österreichische Lotterien GmbH, FN 54472g, Rennweg 44, A - 1038 Wien
als beidseits autonom verantwortliche Stellen. Das Hinweisgebersystem wird durch ein darauf spezialisiertes Unternehmen, der Business Keeper AG, Bayreuther Str. 35, 10789 Berlin in Deutschland, im Auftrag der Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien GmbH Unternehmensgruppe betrieben.
Personenbezogene Daten und Informationen, die in das Hinweisgebersystem eingegeben werden, werden in einer von der Business Keeper AG betriebenen Datenbank in einem Hochsicherheitsrechenzentrum gespeichert. Die Einsichtnahme in die Daten ist nur für die Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien GmbH Unternehmensgruppe möglich. Die Business Keeper AG und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten. Dies wird in dem zertifizierten Verfahren durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet.
Alle Daten sind verschlüsselt und mehrstufig passwortgeschützt gespeichert, so dass der Zugang auf einen sehr engen Empfängerkreis ausdrücklich autorisierter Personen der Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien GmbH Unternehmensgruppe beschränkt ist.
Die Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien GmbH Unternehmensgruppe hat einen Beauftragten für den Datenschutz bestellt. Anfragen zum Datenschutz können an Michael Mrak, datenschutz@cal.at gesendet werden.
Art der erhobenen personenbezogenen Daten
Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Wenn Sie über das Hinweisgebersystem eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:
- Ihren Namen, sofern Sie Ihre Identität offenlegen,
- ob Sie bei der Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien GmbH Unternehmensgruppe beschäftigt sind und
- gegebenenfalls Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen.
Vertrauliche Behandlung von Hinweisen
Eingehende Hinweise werden von einem engen Kreis ausdrücklich autorisierter und speziell geschulter Mitarbeiter der Compliance Organisation der Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien GmbH Unternehmensgruppe entgegengenommen und stets vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter der Compliance Organisation der Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien GmbH Unternehmensgruppe prüfen den Sachverhalt und führen gegebenenfalls eine weitergehende fallbezogene Sachverhaltsaufklärung durch.
Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung oder im Rahmen einer Sonderuntersuchung kann es notwendig sein, Hinweise weiteren Mitarbeitern der Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien GmbH Unternehmensgruppe oder Mitarbeitern von anderen Konzerngesellschaften weiterzugeben, z. B. wenn sich die Hinweise auf Vorgänge in Tochtergesellschaften beziehen. Letztere können Ihren Sitz auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, in denen abweichende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten bestehen können. Wir achten stets darauf, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden.
Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Die Konzerngesellschaften können unter diesem Link https://www.casinos.at/de/casinos-austria/unternehmen/ueber-uns/konzerngesellschaften#topHeader eingesehen werden.
Information der beschuldigten Person
Wir sind grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, die beschuldigten Personen darüber zu informieren, dass wir einen Hinweis über sie erhalten haben, sobald diese Information die Weiterverfolgung des Hinweises nicht mehr gefährdet. Ihre Identität als Hinweisgeber wird dabei - soweit rechtlich zulässig - nicht offenbart.
Betroffenenrechte
Nach dem europäischen Datenschutzrecht haben Sie und die im Hinweis genannten Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Wird das Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, prüfen wir umgehend, inwieweit die gespeicherten Daten für die Bearbeitung eines Hinweises noch erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde oder bei der europäischen Aufsichtsbehörde zu.
Aufbewahrungsdauer von personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden so lange aufbewahrt, wie es die Aufklärung und abschließende Beurteilung des Hinweises erfordern oder ein berechtigtes Interesse des Unternehmens besteht oder dies aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist. Nach Abschluss der Hinweisbearbeitung werden diese Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Nutzung des Hinweisgeberportals
Die Kommunikation zwischen Ihrem Rechner und dem Hinweisgebersystem erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Die IP-Adresse Ihres Rechners wird während der Nutzung des Hinweisgeberportals nicht gespeichert. Zur Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Ihrem Rechner und dem BKMS® Incident Reporting wird ein Cookie auf Ihrem Rechner gespeichert, das lediglich die Session-ID beinhaltet (sog. Null-Cookie). Das Cookie ist nur bis zum Ende Ihrer Session gültig und wird beim Schließen des Browsers ungültig.
Sie haben die Möglichkeit, mit einem selbst gewählten Pseudonym / Benutzernamen und Passwort einen geschützten Postkasten im Hinweisgebersystem einzurichten. Auf diese Weise können Sie den zuständigen Mitarbeitern der Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien GmbH Unternehmensgruppe namentlich oder anonym und sicher Meldungen senden. Bei diesem System sind die Daten ausschließlich in dem Hinweisgebersystem gespeichert und dadurch besonders gesichert; es handelt sich nicht um eine gewöhnliche E-Mail-Kommunikation.
Hinweise zum Versand von Anhängen
Bei der Meldungsabgabe oder beim Versand einer Ergänzung haben Sie die Möglichkeit, den zuständigen Mitarbeitern der Casinos Austria AG und Österreichische Lotterien GmbH Unternehmensgruppe Anhänge zu senden. Wenn Sie anonym eine Meldung abgeben möchten, beachten Sie bitte den folgenden Sicherheitshinweis: Dateien können versteckte personenbezogene Daten enthalten, die Ihre Anonymität gefährden. Entfernen Sie diese Daten vor dem Versenden. Sollten Sie diese Daten nicht entfernen können oder unsicher sein, kopieren Sie den Text Ihres Anhangs zu Ihrem Meldungstext oder senden Sie das gedruckte Dokument anonym unter Angabe der Referenznummer, die Sie am Ende des Meldungsprozesses erhalten, an die in der Fußzeile aufgeführte Adresse.