Datenschutzinformation
Das Thema Datenschutz und Vertraulichkeit nehmen wir sehr ernst und folgen den geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften. Bitte lesen Sie sich diese datenschutzrechtlichen Hinweise aufmerksam durch, bevor Sie eine Meldung abgeben.
Informationen zum Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem wird in Deutschland durch die Business Keeper AG im Namen der Schaeffler AG (im Folgenden auch: „Unternehmen“) betrieben.
Personenbezogene Daten und Informationen, die in das Hinweisgebersystem eingegeben werden, werden in einer von der Business Keeper AG, Bayreuther Str. 35, 10789 Berlin, betriebenen Datenbank gespeichert. Die Einsichtnahme in die Daten ist nur der Schaeffler AG möglich. Die Business Keeper AG und andere Dritte haben keinen Zugang zu den Daten.
Alle Daten sind verschlüsselt, Passwort-geschützt und an einem gesicherten Ort gespeichert, so dass der Zugang auf einen sehr engen Kreis ausdrücklich autorisierter Personen der Schaeffler AG beschränkt ist.
Die Nutzung des Hinweisgebersystems erfolgt auf freiwilliger Basis. Bitte beachten Sie, dass wir Meldungen nur dann annehmen und bearbeiten können, wenn Sie bestätigen, dass Sie diese datenschutzrechtlichen Hinweise gelesen, verstanden und der Verarbeitung aller durch Sie eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß der vorliegenden Datenschutzinformation eingewilligt haben.
Wenn Sie über das Hinweisgebersystem eine Meldung abgeben, erheben wir folgende personenbezogene Daten und Informationen:
- Ihren Namen, sofern Sie Ihre Identität offenlegen,
- ob Sie bei Schaeffler beschäftigt sind und
- gegebenenfalls Namen von Personen sowie sonstige personenbezogene Daten der Personen, die Sie in Ihrer Meldung nennen.
Eingehende Hinweise werden von speziell geschulten Mitarbeitern der Complianceabteilung der Schaeffler AG entgegengenommen und stets vertraulich behandelt. Die Mitarbeiter der Complianceabteilung prüfen den Sachverhalt und führen gegebenenfalls eine weitergehende fallbezogene Sachverhaltsaufklärung durch.
Im Rahmen der Bearbeitung einer Meldung oder im Rahmen einer Sonderuntersuchung kann es notwendig sein, Hinweise weiteren Mitarbeitern der Schaeffler AG oder Mitarbeitern von anderen Schaeffler Konzerngesellschaften weiterzugeben, z. B. wenn sich die Hinweise auf Vorgänge in Tochtergesellschaften der Schaeffler AG beziehen. Letztere können Ihren Sitz auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, in denen abweichende Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten bestehen können. Wir achten stets darauf, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Weitergabe von Hinweisen eingehalten werden.
Jede Person, die Zugang zu den Daten erhält, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Grundsätze des Datenschutzes
Zweckbindung
Das Unternehmen darf personenbezogene Daten nur für Zwecke verwenden, für die sie ursprünglich erhoben wurden oder denen die betreffende Person nachträglich zugestimmt hat. Weiterhin muss das Unternehmen durch angemessene Maßnahmen gewährleisten, dass personenbezogene Daten ausschließlich für den vorgesehenen Zweck genutzt werden und richtig, vollständig und aktuell sind.
Information der beschuldigten Person
Auf Anfrage muss das Unternehmen betroffenen Personen Auskunft über die personenbezogenen Daten gewähren, die sie über sie speichert. Darüber hinaus muss es Personen die Möglichkeit geben, Daten zu korrigieren, zu ändern oder zu löschen, wenn sie unrichtig sind. Ihre Identität, d.h. die des Hinweisgebers, wird nicht offen gelegt. Ferner kann diesen Rechten erst entsprochen werden, wenn dadurch die Durchführung von Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung nicht gefährdet ist.
Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung
Sie und die im Hinweis genannten Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung Ihrer personenbezogenen Daten und können die Speicherung Ihrer Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. In diesem Fall wird umgehend geprüft, inwieweit die gespeicherten Daten für die Bearbeitung eines Hinweises noch erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht.
Speicherung
Das Unternehmen speichert Hinweise, solange dies für die Weiterverfolgung erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse des Unternehmens besteht oder zur Speicherung aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist. Anschließend werden Hinweise gelöscht oder anonymisiert, d.h. der Bezug zu Ihrer Identität als Hinweisgeber und zu der im Hinweis genannten Person endgültig und irreversibel entfernt.
Einwilligung
Ich habe die Datenschutzinformation gelesen und verstanden. Ich willige in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten und Informationen gemäß der Datenschutzinformation ein.